Seit 2011 Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Ordnungsamtsleiter der Großen Kreisstädte im Bereich Regierungsbezirk Stuttgart
Die Bearbeitung von Fundsachen (und Fundtieren) ist eine der Aufgaben der Ordnungsverwaltung. Sie beinhaltet die Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen. In der Regel wird diese Aufgabe durch Mitarbeiter/-innen der Fundbüros wahrgenommen; mit der Einrichtung von Bürgerbüros und Bürgerämtern aber zunehmend auch durch diese Mitarbeiter/-innen.
Das Seminar will allen (neuen) Mitarbeiter/-innen, die mit der Bearbeitung von Fundangelegenheiten befasst sind, eine Einführung in das Fundrecht geben, d. h. sie mit den Rechtsgrundlagen des Fundwesens vertraut machen und anhand praktischer Beispiele sollen typische Fundangelegenheiten erörtert werden. Besprochen werden auch die damit verbundenen Verfahrensfragen unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Teilnehmer/-innen.
Das Seminar will allen (neuen) Mitarbeiter/-innen, die mit der Bearbeitung von Fundangelegenheiten befasst sind und sich dafür ein festes Wissensfundament sowie sichere Verfahrenskenntnisse erarbeiten wollen, eine Einführung in das Fundrecht geben
Erste Erfahrungen mit der Bearbeitung von Fundangelegenheiten sind von Vorteil, jedoch nicht Bedingung.
Mitarbeiter/-innen von Fundbüros/-ämtern, Bürgerbüros/-ämtern oder Einwohnermeldeämtern, die gelegentlich oder ständig Fundangelegenheiten bearbeiten
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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