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Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz

Produktnummer
2026-2207SP
Präsenz
Termin
19.01.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozent
Max
Martin
Amt für Soziales, Integration und Sport, Stadtverwaltung Esslingen am Neckar

Inhalte

  • Formelle und materielle Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Verpflichtungserklärung
  • Umfang und Dauer der Verpflichtungserklärung
  • Beurteilung der Bonität des Verpflichtungsgebers (Leistungsfähigkeit)
  • Hinweise zur konkreten Berechnung der Bonität, besondere Fallkonstellationen
  • Absicherung der Verpflichtungserklärung durch Vermögen
  • Grundlagen der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs

Lernziele

Das Seminar soll rechtliche Kenntnisse im Zusammenhang mit der Prüfung der Bonität sowie formelle und materielle Voraussetzungen bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung vermitteln. Es soll zudem praktische Vorgehensweisen bei der Beurteilung der Bonität aufzeigen. Die Seminarteilnehmer/-innen sollen auch in schwierig gelagerten Fällen Entscheidungen zur Bonitätsprüfung und Anerkennung von Verpflichtungserklärungen treffen können.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen von Ausländerbehörden, die mit Aufgaben rund um die Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG betraut sind oder im Rahmen ihrer Leitungsfunktion über Grundsatzfragen zu Verpflichtungserklärungen entscheiden.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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