Der Familiennachzug zu Ausländer/-innen und zu Deutschen stellt nach wie vor einen sehr bedeutsamen Faktor der Zuwanderung nach Deutschland dar. Einen einheitlichen Tatbestand des „Familiennachzugs“ kennt das Aufenthaltsgesetz nicht. Vielmehr trennt und differenziert es in den einschlägigen Vorschriften im Sechsten Abschnitt des Zweiten Kapitels (§§ 27 bis 36a AufenthG) zwischen dem Nachzug von Ehegatten, von Kindern, von sonstigen Angehörigen und den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
Den Seminarteilnehmer/-innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer familiären Aufenthaltserlaubnis gegeben.
Mit den Teilnehmer/-innen werden Fallbeispiele zu allen Themenbereichen besprochen.
Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien mit Berufserfahung im Ausländerrecht
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