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HYBRID-SEMINAR: Aufenthalt aus familiären Gründen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

HYBRID-SEMINAR: Aufenthalt aus familiären Gründen

Produktnummer
2026-1677SH
Hybrid
Termin
01.12.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozent
Wolfgang
Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.

Der Familiennachzug zu Ausländer/-innen und zu Deutschen stellt nach wie vor einen sehr bedeutsamen Faktor der Zuwanderung nach Deutschland dar. Einen einheitlichen Tatbestand des „Familiennachzugs“ kennt das Aufenthaltsgesetz nicht. Vielmehr trennt und differenziert es in den einschlägigen Vorschriften im Sechsten Abschnitt des Zweiten Kapitels (§§ 27 bis 36a AufenthG) zwischen dem Nachzug von Ehegatten, von Kindern, von sonstigen Angehörigen und den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.

Inhalte

  • Allgemeine Regelungen zum Familiennachzug (§ 27 AufenthG)
    • Eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft
    • Scheinvaterschaft
    • Absehensmöglichkeit bei Ausweisungsinteresse
    • Versagungsgrund beim Stammberechtigten
    • Geltungsdauer der familiären Aufenthaltserlaubnis
  • Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG)
    • Ehegattennachzug zu Deutschen
    • Kindernachzug zu deutschem Elternteil
    • Nachzug des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    • Nachzug des nicht personensorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen
  • Familiennachzug zu Ausländern – allgemeine Anforderungen (§ 29 AufenthG)
  • Ehegattennachzug zu Ausländern (§ 30 AufenthG)
    • Mindestalter
    • Sprachkenntnisse
    • Aufenthaltstitel des Stammberechtigten
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten (§ 31 AufenthG)
    • Dreijähriger rechtmäßiger Bestand der Ehe
    • Härtefallklauseln
  • Kindernachzug (§ 32 AufenthG)
  • Geburt eines Kindes im Bundesgebiet (§ 33 AufenthG)
  • Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis (§ 34 AufenthG)
  • Nachzug sonstiger Familienangehöriger (§ 36 AufenthG)
    • Nachzug der Eltern zu ihrem im Bundesgebiet sich aufhaltenden minderjährigen Kind mit Schutzstatus
    • Nachzug sonstiger Familienangehöriger
  • Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 36a AufenthG)

Lernziele

Den Seminarteilnehmer/-innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer familiären Aufenthaltserlaubnis gegeben.
Mit den Teilnehmer/-innen werden Fallbeispiele zu allen Themenbereichen besprochen.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien mit Berufserfahung im Ausländerrecht

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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