Ist jemand beauftragt, einen Fuhrpark ganz oder zum Teil zu leiten, oder ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, dann besteht eine straf- und bußgeldrechtliche, zivilrechtliche, versicherungs- rechtliche und dienstrechtliche Haftung. Fehlverhalten können mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und disziplinarischen Maßnahmen geahndet werden.
Sie lernen die (persönlichen) Risiken beim Einsatz kommunaler Fahrzeuge zu erkennen und durch die Anwendung der relevanten Vorschriften zu minimieren.
Verantwortlichefür den Fuhrpark der Stadtverwaltung (Pkw, E-Bikes, usw.)
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