Entsprechend § 69 der Landesbauordnung sind Fliegenden Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
Das wesentliche Merkmal eines Fliegenden Baus ist somit das Fehlen einer festen Beziehung der Anlage zu einem Grundstück. Beispiele für Fliegende Bauten sind Festzelte, Konzertbühnen, Karusselle und sonstige Schaustellergeschäfte.
Im Seminar werden die baurechtlichen Grundlagen für Fliegende Bauten (LBO,FlBauVwV, Richtlinien, sonstige Vorschriften und Normen) behandelt.
Im Vergleich zu sonstigen baulichen Anlagen treten bei Fliegenden Bauten Begriffe wie Genehmigungsstelle, Prüfbuch, Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme in den Vordergrund, die näher erläutert werden.
Ziel des Seminars ist, den Teilnehmer:innen ein fundiertes Hintergrundwissen zum Thema Fliegende Bauten zu vermitteln und ihnen ein sicheres Vorgehen bei der Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten aufzuzeigen.
Zum Abschluss des Seminars ist eine Exkursion auf den Cannstatter Wasen geplant. Hierfür ist festes Schuhwerk und dem Wetter angepasste Bekleidung erforderlich.
Ziel des Seminars ist, den Teilnehmer:innen ein fundiertes Hintergrundwissen zum Thema Fliegende Bauten zu vermitteln und ihnen ein sicheres Vorgehen bei der Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten aufzuzeigen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen der Baubehörden, sowie alle diejenigen, die mit Fliegenden Bauten bauftragt sind. Sonstige Interessierte sind ebenfalls willkommen.
Dieses Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer eingereicht.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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