Die Landesbauordnung Baden-Württemberg legt in § 66 und § 67 den Rahmen für die Durchführung von förmlichen Bauüberwachungen (Baukontrollen) und Bauabnahmen fest. Demnach kann die Baurechtsbehörde die Ordnungsmäßigkeit der Bauausführung überprüfen und die Abnahme bestimmter Bauteile oder Bauarbeiten (z. B. Rohbauabnahme) und die Abnahme der baulichen Anlage nach ihrer Fertigstellung (Schlussabnahme) vorschreiben. Diese Überwachungen finden in der Übergangsphase zwischen Ausführung und Nutzungsaufnahme statt. Dabei ist die Aufgabe der Baurechtsbehörde die Überprüfung der Bauvorschriften in bauordnungsrechtlicher und bautechnischer Hinsicht. Trotz – oder vielleicht sogar wegen – vielfacher Vereinfachungen der LBO im Hinblick auf die baurechtlichen Verfahren wirft die praktische Umsetzung der Bauüberwachung viele Fragen auf.
Das Seminar gibt einen Überblick über Umfang, Reichweite und Bedeutung förmlicher und auch formloser Bauüberwachungen, über Rechte und Pflichten der Baurechtsbehörden, die einzelnen Phasen der Bauüberwachung und geht auf die wichtigsten Themen der Bauabnahme ein. Diese wären insbesondere:
Mitarbeiter/-innen im Bereich der Baukontrolle einer Baurechtsbehörde
Wir bitten Sie konkrete Probleme oder Fragen, die im Workshop berücksichtigt werden sollen, vorab einzureichen (schildern Sie kurz den Sachverhalt und das rechtliche Problem bzw. Ihre Fragen).
Bitte senden Sie diese Darstellungen per Mail an Frau Burkhardt (A.Burkhardt@w-vwa.de).
Dieses Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
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