Die Planungshoheit im öffentlichen Baurecht liegt bei den Gemeinden. Sie stellen Bebauungspläne auf und stellen so die Weichen für die städtebauliche Entwicklung.
Darüber hinaus hat die Gemeinde auch im einzelnen Baugenehmigungsverfahren
ein Mitspracherecht. Hier übt sie diese Planungshoheit über das so genannte
„Gemeindliche Einvernehmen“ aus und entscheidet mit, ob und in welchem Rahmen Befreiungen von Bebauungsplänen ermöglicht werden und welche Planungen sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Im Seminar lernen die Teilnehmenden die Rechtsgrundlagen und die inhaltlichen Zusammenhänge des Gemeindlichen Einvernehmens kennen. So werden sie in die Lage versetzt, das Einvernehmen rechtssicher anzuwenden und die Planungsziele der Gemeinde so auch im einzelnen Vorhaben zu sichern.
Kenntnis der Rechtsgrundlagen und inhaltlichen Zusammenhänge, um das gemeindliche Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren richtig auszuüben.
(Neue) Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von Kommunen, insbesondere Mitglieder der Bauausschüsse und Mitarbeitende von Gemeinden und Städten, die mit der Bearbeitung von Bauanträgen und dem gemeindlichen Einvernehmen
befasst sind.
Dieses Seminar ist zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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