Seit dem 01.01.2020 sind nach der G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken verpflichtet, eine Mindestpersonalausstattung nachzuweisen. Zusätzlich finden seit dem Jahr 2023 Stichprobenprüfungen gemäß der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) zur Kontrolle der Einhaltung der Personalanforderungen nach der PPP-RL statt. Ab dem 01.01.2026 drohen den psychiatrischen Kliniken bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben zudem Sanktionen.
Die Teilnehmenden werden über die gesetzlichen Vorgaben sowie die Inhalte der Regelungen des G-BA informiert.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Krankenhäusern, die sich erstmals mit der Nachweiserstellung befassen oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Mitarbeitende aus Medizincontrolling, kaufmännischem Controlling, Personalcontrolling, Pflegedienstleitung, Stationssekretariate; mit der Nachweiserbringung betraute Mitarbeitende.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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