Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundestagsdrucksache 21/781 vom 7. Juli 2025) beinhaltet gravierende Änderungen des Bauplanungsrechts. Diese betreffen insbesondere die Zulassung von Wohnungsbauvorhaben im Wege der Befreiung oder Abweichung sowie lärmbezogene Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. So ist u.a. vorgesehen, dass Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich ohne bauplanungs-rechtliche Grundlage zugelassen werden können. Mit dem Inkrafttreten wird im Herbst 2025 gerechnet.
Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Ziel ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über alle Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Gemeinden, Baurechtsbehörden und Entwurfsverfassern in Bezug zu setzen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.
VWA Karlsruhe
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 5 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt. Daraus ergeben sich 5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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