Mitarbeitende aller Kommunen und staatlicher Behörden, die Bußgeldbescheide vollstrecken und welche Grundkenntnisse im Vollstreckungsrecht und der Insolvenzordnung haben.
Am 9.10.2024 ist die „Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung“ in Baden-Württemberg ergangen.
Nachdem die E-Akte im Bußgeldverfahren durch § 110a Absatz 1 Satz 1 OWiG ab 2026 bundeseinheitlich vorgeschrieben ist und Papier- und Mischakten unzulässig werden, ist das Skript bereits für die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr verfasst.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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