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Am 9.10.2024 ist die "Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung" in Baden-Württemberg ergangen.
Nachdem die E-Akte im Bußgeldverfahren durch § 110a Absatz 1 Satz 1 OWiG ab 2026 bundeseinheitlich vorgeschrieben ist und Papier- und Mischakten unzulässig werden, ist das Skript bereits für die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr verfasst.
LIVE-WEBINAR: Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden
Dozent
Raimund Wieser
Inhalte
- Effektive Organisation der Vollstreckung
- Rechtskraft als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung
- Folgen von Zustellungsmängeln für die Vollstreckung
- Verfahren bei unklaren Rechtsbehelfen
- Vollstreckungsaufschub bei Rechtsbehelfen des Betroffenen
- Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen des Schuldners
- Bewilligung von Zahlungsfristen und Teilzahlungen
- Unauffindbarkeit des Vollstreckungsschuldners
- Vollstreckung im Ausland (EU-Staaten und sonstiges Ausland)
- Probleme der Verwaltungsvollstreckung
- Erzwingungshaft gegen zahlungsunwillige Schuldner
- Gerichtliche Umwandlung der Geldbuße in Auflagen
- Berechnung der Vollstreckungsverjährung
- Geldbußen im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
- Vollstreckung gegen juristische Personen
- Vollstreckung in den Nachlass des Betroffenen
Am 9.10.2024 ist die "Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung" in Baden-Württemberg ergangen.
Nachdem die E-Akte im Bußgeldverfahren durch § 110a Absatz 1 Satz 1 OWiG ab 2026 bundeseinheitlich vorgeschrieben ist und Papier- und Mischakten unzulässig werden, ist das Skript bereits für die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr verfasst.
Zielgruppe
Mitarbeitende aller Kommunen und staatlicher Behörden, die Bußgeldbescheide vollstrecken und welche Grundkenntnisse im Vollstreckungsrecht und der Insolvenzordnung haben.Ziele
- Geldbußen schnell, effektiv und kostengünstig vollstrecken
- Erzwingungshaftverfahren beherrschen
- Richtiges Verhalten im Insolvenzverfahren
Hinweise
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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