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Diese Veranstaltung deckt die Inhalte die jährlich geforderte Unterweisung des Betriebspersonals über die Betriebsvorschriften der VStättVO gem. § 42 Abs. 2 VStättVO ab.
— Schutzziele der VStättVO
— Grundlegende Bauvorschriften
— Betreiberpflichten
— Verantwortliche Personen
Die Versammlungsstättenverordnung - Sicherheit beim Betrieb von Veranstaltungen in Schulaulen, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen
Dozentin
Dipl.-Finanzwirtin (FH) Kerstin Klode
selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin, BerlinInhalte
Die Sicherheit der Besucher:innen von Versammlungsstätten, wie Veranstaltungszentren, Bürgerhäusern, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Dies fordert Eigenverantwortung der Mitarbeiter:innen und birgt die Gefahr der persönlichen Haftung. Die Teilnehmer:innen sollen erkennen, ob und wie sich die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung auf die Verwaltung und Organisation ihrer Versammlungsstätte auswirken. Dies bezieht sich vor allem auf den Einsatz von Personal, wie Veranstaltungsleitung oder qualifizierte Bühnen- und Studiofachkräfte.Diese Veranstaltung deckt die Inhalte die jährlich geforderte Unterweisung des Betriebspersonals über die Betriebsvorschriften der VStättVO gem. § 42 Abs. 2 VStättVO ab.
— Schutzziele der VStättVO
— Grundlegende Bauvorschriften
- Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege etc.
— Betreiberpflichten
— Verantwortliche Personen
- Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Betreiber, Veranstalter, sachkundige Aufsichtsperson
- Abläufe in der Vermietung
- Möglichkeiten der Übertragung der Betreiberverantwortung auf den Veranstalter
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter:innen, die für Versammlungsstätten, wie Schulaulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kultureinrichtungen, Mensen zuständig sind.Ziele
Die Teilnehmer:innen sollen erkennen, ob und wie sich die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung auf ihre Versammlungsstätte auswirken. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Verwaltung und Vermietung von Versammlungsstätten und die Möglichkeit bestimmte Betreiberpflichten auf die Veranstalter zu übertragen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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