Bedienstete von Verwaltungsbehörden müssen die richtige Ausführung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften überwachen. Oftmals werden diese aber in der Praxis nicht eingehalten. Vielmehr liegt ein Tatbestand vor, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ziel dieses Seminars soll daher sein, die Grundlagen der Bußgeldvorschriften des Bauordnungsrechts kennenzulernen. Zudem lernen Sie wie man Bußgeldverfahren gegen die am Bau Beteiligten richtig durchführt und welche Maßnahmen bzw. Geldbußen nach dem Bußgeldkatalog angebracht sind.
Bedienstete von Verwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren im Bauordnungsrecht bearbeiten. Voraussetzung sind vertiefte Kenntnisse des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts und Bußgeldverfahrens.
Nach § 6 E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung – E-Akten-BußgeldVO sind verschiedene Verwaltungsbehörden noch bis Jahresende 2026 Bußgeldakten in Papierform anzulegen. Ab 2027 sind die Akten einheitlich elektronisch zu führen. Das Seminar behandelt daher ausschließlich die elektronische Aktenführung.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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