Die BauNVO wurde 2023 zweimal, zuletzt durch das am 7. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften ergänzt. Sie hat damit nach den Fassungen von 1962, 1968, 1977, 1986, 1990, 2013, 2017 ihre 10. zu berücksichtigende Fassung erhalten. Sie bildet ein Kernstück der städtebaurechtlichen Vorschriften und ist damit für alle in der Bauleitplanung und ihrem weiteren Vollzug Tätigen von größter Bedeutung.
Die Beherrschbarkeit des immer größer werdenden Umfangs der Vorschrift bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Im Wesentlichen gelten die älteren Fassungen mit den unter ihrer Geltung zustande gekommenen Bauleitplänen weiter. Allerdings haben einige der jüngsten Änderungen entgegen der bisherigen Systematik der BauNVO, auch zu Änderungen des Zulässigkeitsmaßstabs bei bereits bestehenden Bebauungsplänen geführt, auf die diese Änderungen rückwirkend anzuwenden sind. Trotz vielfacher Forderungen nach Rechtsvereinfachung und grundlegende Überarbeitung der BauNVO kam diese bislang nicht zustande und die neuen Regelungen sind teils kompliziert. Auch die Änderung immissionschutzrechtlicher Maßgaben, wie sie seit vielen Jahren gefordert wird und mittelbar große Bedeutung für die Vorhabenzulassung nach der BauNVO hat, steht weiterhin aus. Immerhin haben die jüngsten Änderungen aber den Handlungsspielraum für flächensparendes Bauen der Kommunen erweitert. Dies gilt auch für die neu eingeführten Baugebietstypen „Urbane Gebiete“ und „Dörfliche Wohngebiete“, mit denen nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines akuten Mangels an bezahlbaren Wohnungen und einer starken Nachfrage nach innerstädtischen Wohnungen reagiert wurde, oder die erleichterte Zulassung von Nebenanlagen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Der Verordnungsgeber hat zudem eine weitere Novelle in Aussicht gestellt die Ende 2026/Anfang 2027 in Kraft treten soll und deren Wesentliche geplante Inhalte dargestellt werden.
Im Seminar sollen neben der Behandlung des Instrumentariums und der bestehenden vielfältigen Probleme bei seiner Anwendung praktische Lösungswege aufgezeigt und im gemeinsamen Austausch erarbeitet werden.
Im Seminar sollen neben der Behandlung des Instrumentariums und der bestehenden vielfältigen Probleme bei seiner Anwendung praktische Lösungswege aufgezeigt und im gemeinsamen Austausch erarbeitet werden.
Das Seminar wendet sich an die mit der Bauleitplanung und Baugenehmigung befassten technischen und nichttechnischen Verwaltungskräfte und an freie Planer/-innen und Planungsunternehmen.
Dieses Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer eingereicht.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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