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Ermittlungsdienste

Produktnummer
1054-50014
Online-/Präsenzschulung
Ermittlungsdienste
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Bußgeldbehörden führen die Ermittlungen in den von ihnen betriebenen OWi-Verfahren selbst durch. Insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Beauftragung von Polizeidienststellen grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Nicht nur dies stellt die Bußgeldbehörde vor die Notwendigkeit, eigene Mitarbeiter/-innen oder gemeindliche Vollzugsbedienstete zur Durchführung von Ermittlungen einzusetzen.

Inhalte

  • Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit für die Durchführung von Ermittlungen erforderlich, insb.:
    • Rechtsstellung des Mitarbeiters der Bußgeldbehörde und des gemeindlichen Vollzugsbeamten
    • Verwarnung – Anhörung – Bußgeldbescheid – Verjährung
    • Höhe des Bußgeldbescheides – Regelsätze der BG-KAT-VO – Abweichen vom Regelsatz – Verhängung und Vollstreckung von Fahrverboten
    • Verfahrenskosten, wie Ermittlungskosten und Zeugengebühren
  • Ermittlungsverfahren nach der StPO
    • Rechtliche Aspekte von Ladungen und Vernehmungen von Betroffenen/Zeugen
    • Ermittlungen im Außendienst
    • Maßnahmen im Ermittlungsverfahren
  • Vernehmung und Beweise
    • Beweise im Bußgeldverfahren bewerten
    • Vernehmungstaktik, -psychologie, -vorbereitung
    • GVD als Zeuge vor Gericht

Lernziele

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über das Ordnungswidrigkeitenverfahren und Kostenrecht. Sie kennen die Möglichkeiten und Formvorschriften des Ermittlungsverfahrens nach der StPO. Zudem können die Teilnehmenden Beweise im Verfahren einordnen, eine Vernehmung vorbereiten, durchführen und den Beweiswert einordnen.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Bußgeldbehörde und Außendienstmitarbeiter/-innen, die zur Durchführung der Ermittlungen im Außendienst eingesetzt werden und Beweise bewerten sowie Anhörungen durchführen

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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