Die Bußgeldbehörden führen die Ermittlungen in den von ihnen betriebenen OWi-Verfahren selbst durch. Insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Beauftragung von Polizeidienststellen grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Nicht nur dies stellt die Bußgeldbehörde vor die Notwendigkeit, eigene Mitarbeiter/-innen oder gemeindliche Vollzugsbedienstete zur Durchführung von Ermittlungen einzusetzen.
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über das Ordnungswidrigkeitenverfahren und Kostenrecht. Sie kennen die Möglichkeiten und Formvorschriften des Ermittlungsverfahrens nach der StPO. Zudem können die Teilnehmenden Beweise im Verfahren einordnen, eine Vernehmung vorbereiten, durchführen und den Beweiswert einordnen.
Mitarbeiter/-innen der Bußgeldbehörde und Außendienstmitarbeiter/-innen, die zur Durchführung der Ermittlungen im Außendienst eingesetzt werden und Beweise bewerten sowie Anhörungen durchführen
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