
Absolventinnen und Absolventen der Württ. VWA, die bis einschließlich 2026 den Abschluss „Betriebswirt/in (VWA)“ erworben haben, können künftig die Bezeichnung „Diplom-Betriebswirt/in (VWA)“ führen.
Grundlage hierfür ist eine aktuelle rechtliche Klarstellung: Durch den Zusatz „(VWA)“ ist eindeutig erkennbar, dass es sich um eine Berufsbezeichnung und nicht um einen akademischen Grad handelt.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg wurde bestätigt, dass die Bezeichnung „Diplom-Betriebswirt/in (VWA)“ zulässig ist.
Für Absolventinnen und Absolventen kann eine Schmuckurkunde mit der neuen Bezeichnung ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 50,00 EUR (zzgl. Versand).
Die neue Schmuckurkunde ersetzt das ursprüngliche Wirtschaftsdiplom nicht. Sie ist nur in Verbindung mit dem ursprünglichen Abschlusszeugnis gültig. Beide Dokumente sind daher gemeinsam aufzubewahren.


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