Ziel des Seminars ist es, die gesetzlichen Regelungen und deren Folgen für die Aufnahmebehörden zu vermitteln. Dazu gehören Ausführungen über den Kreis der aufzunehmenden Personen, Erläuterungen zu den räumlichen Mindeststandards, zu Aufenthaltsdauer, Leistungsgewährung, Kostenerstattung des Landes und Anschlussunterbringung.
Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Die Mitarbeitenden der zuständigen Behörden stehen dabei im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung, der Auskömmlichkeit der Kostenerstattung des Landes und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Einrichtungen in der Bevölkerung.
Grundlagenseminar für Mitarbeitende, der mit der Flüchtlingsunterbringung befassten Behörden der Stadt- und Landkreise; Flüchtlingssozialdienste und ehrenamtliche Betreuende.
VWA Karlsruhe
Das Seminar beschäftigt sich nicht mit detaillierten Fragestellungen zur Flüchtlingsunterbringung etwa im Rahmen des Bauordnungs-, Bauplanungs- oder Vergaberechts. Ebenso wenig behandelt werden spezielle Fragestellungen bei der Anmietung und Vermietung von Gewerbe- u. Wohnraumimmobilien. Zu diesen Fragestellungen sind separate Seminare eingeplant, in den jeweiligen Fachbereichen, siehe Übersicht unter www.vwa-baden.de.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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