Die Finanzierung stationärer Pflege bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Pflegeversicherungsrecht und Sozialhilferecht. Die soziale Pflegeversicherung nach dem SGB XI übernimmt bei vollstationärer Pflege gesetzlich festgelegte Leistungen, deckt die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheimaufenthalts jedoch regelmäßig nicht vollständig ab. Neben den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteilen fallen insbesondere Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen sowie gegebenenfalls weitere Kostenbestandteile an.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Die Bearbeitung entsprechender Anträge erfordert eine sorgfältige Prüfung des notwendigen Bedarfs, der vorrangigen Ansprüche sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Hinzu kommen häufig Fragen zur Auswahl der Einrichtung, zu Mehrkosten, zu nicht kurzfristig verwertbarem Vermögen oder zur örtlichen Zuständigkeit.
Das Seminar stellt die Rechtsgrundlagen und das Zusammenwirken von SGB XI und SGB XII systematisch dar. Es behandelt den Weg von der Antragstellung und der Feststellung des Pflegegrades über die Prüfung der stationären Leistungen und Heimkosten bis zur abschließenden Leistungsentscheidung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden vertrags- und vergütungsrechtliche Fragen sowie die Besonderheiten des sozialhilferechtlichen Einkommens- und Vermögenseinsatzes.
Ergänzend werden Leistungen als Darlehen, Hilfe gegen späteren Aufwendungsersatz, vorrangige Ansprüche, gesetzliche Forderungsübergänge und Überleitungsbescheide behandelt. Auch der Übergang noch nicht erfüllter Ansprüche nach dem Tod einer leistungsberechtigten Person auf Einrichtungen sowie Zuständigkeits-, Kostenerstattungs-und Rechtswegfragen sind Gegenstand des Seminars.
Die häusliche Pflege wird nur in einem kurzen systematischen Überblick berücksichtigt. Sie dient der Abgrenzung und der Prüfung, ob eine stationäre Versorgung erforderlich ist. Teilstationäre Leistungen und Kurzzeitpflege werden ebenfalls zusammenfassend eingeordnet. Digitale Pflegeberatung und digitale Pflegeanwendungen sind nicht Gegenstand des Seminars.
Die Teilnehmenden erhalten einen systematischen und praxisnahen Überblick über das Zusammenspiel der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Im Mittelpunkt stehen die stationären Leistungen beider Leistungssysteme, die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts sowie die Prüfung des sozialhilferechtlich ungedeckten Bedarfs. Die Teilnehmenden lernen, Leistungen der Pflegekasse zutreffend zu berücksichtigen, Heimkosten nachvollziehbar aufzuschlüsseln und die Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege rechtssicher zu prüfen.
Darüber hinaus vermittelt das Seminar die für die Sachbearbeitung erforderlichen Grundlagen zum Vertrags- und Vergütungsrecht, zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, zur darlehensweisen Leistungsgewährung, zum Wunsch- und Wahlrecht sowie zu vorrangigen Ansprüchen, Forderungsübergängen, Zuständigkeit und Kostenerstattung.
Nach dem Seminar können die Teilnehmenden typische Fälle aus dem Antrags-, Bewilligungs- und Widerspruchsverfahren strukturiert bearbeiten und ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründen.
Das Seminar verbindet einen strukturierten Fachvortrag mit einer konsequent praxisorientierten Vermittlung. Die rechtlichen Grundlagen und systematischen Zusammenhänge werden anhand von Übersichten, Beispielen und typischen Fällen aus der Leistungsverwaltung erläutert.
Fallkonstellationen dienen dazu, die Prüfung von Ansprüchen, die Abgrenzung zwischen SGB XI und SGB XII sowie die Bearbeitung von Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen einzuüben. Diskussionen und die gemeinsame Erarbeitung von Lösungsansätzen ermöglichen einen unmittelbaren Transfer in die eigene berufliche Praxis. Eigene Fälle und Fragen der Teilnehmenden können – soweit zeitlich möglich – einbezogen werden.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialhilfeträgern, Pflegekassen, Kommunalverwaltungen, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen sowie an weitere Fachkräfte, die mit leistungsrechtlichen Fragen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege befasst sind.
Angesprochen sind insbesondere Beschäftigte, die Anträge bearbeiten, Leistungsansprüche prüfen, Pflegebedürftige und Angehörige beraten oder mit Fragen der Finanzierung ambulanter, teil- und vollstationärer Pflege befasst sind.
VWA Karlsruhe
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