Die alleinige Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bzw. durch den Vollstreckungsbeamten erbringt häufig nicht den erwarteten Erfolg. Es müssen daher immer wieder neue Wege gefunden werden, eine offen stehende Forderung einzuziehen. Die Vollstreckung in Forderungen eröffnet hierbei immer wieder neue und überraschende Wege, die über die klassischen Bereiche der Vollstreckung in Arbeitseinkommen und in Bankverbindungen hinausgehen.
Es werden Vollstreckungsmöglichkeiten erläutert, die nicht unbedingt auf den ersten Blick ersichtlich sind, bzw. bei welchen häufig eine Unsicherheit besteht, wie vorgegangen werden muss, bzw. wie auf Reaktionen des Schuldners oder Dritter zu reagieren ist.
Breiter Raum wird der Erörterung und Lösung der Probleme und der praktischen Fälle der Teilnehmenden gewidmet. Formulierungshilfen für Verfügungen werden gegeben.
Auf die neueste Rechtsprechung wird bei den einzelnen Programmpunkten intensiv eingegangen. Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf bestehende Pfändungen werden behandelt, wie auch die Möglichkeiten eines Gläubigers, hier noch etwas für sich zu „retten“.
Sie werden schneller und erfolgreicher ausstehende Forderungen einziehen können, wenn Sie in Forderungen vollstrecken können, die Ihr Schuldner gegen Dritte hat.
Mitarbeitende bei Vollstreckungsbehörden und anderen Behörden und Eigenbetrieben, die mit der Geltendmachung von Forderungen befasst sind
VWA Karlsruhe
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