VWA Logo

Gesetzlicher Jugendschutz in Verkaufsstätten, Gaststätten und Spielhallen

Produktnummer
2027-54498F
Hybrid
Gesetzlicher Jugendschutz in Verkaufsstätten, Gaststätten und Spielhallen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Termin
13.07.2027
09:15–16:45 Uhr
Ort
Haus der Akademien
Eisenbahnstr. 56
79098
Freiburg
Gebühren
287,00 EUR
Dozierende
LL.M. Jan-Philipp Faehrmann
Jan Philipp Faehrmann, M.A. ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezialisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und Autor mehrerer Fachbücher.

Der gesetzliche Jugendschutz stellt hohe Anforderungen an die tägliche Praxis in Verwaltung, Kontrolle und Vollzug. Um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, müssen rechtliche Vorgaben nicht nur bekannt, sondern auch konsequent umgesetzt werden.

Dieses Seminar vermittelt praxisnah das notwendige Fachwissen, um jugendschutzrechtliche Vorschriften rechtssicher anzuwenden und Verstöße wirksam zu verfolgen. Behandelt werden die zentralen Bußgeldtatbestände nach dem Jugendschutzgesetz, der Umgang mit beharrlichen Wiederholungsfällen sowie die rechtliche Zulässigkeit von Testkäufen durch Jugendliche. Darüber hinaus lernen Sie, Kontrollen gerichtssicher zu dokumentieren, Bußgeldbescheide korrekt zu erstellen und Verfahren vor dem Amtsgericht professionell zu vertreten.

So gewinnen Sie Sicherheit in der Anwendung des Jugendschutzrechts und in der konsequenten Ahndung jugendschutzrelevanter Verstöße.

Inhalte

  • Jugendschutzrechtliche Bußgeldvorschriften (§ 28 JuSchG)
  • Aufenthaltsverbote für Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Vergnügungsstätten, Spielhallen, Teilnahme an Glücksspielen
  • Konsumverbote alkoholischer Getränke für Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Vergnügungsstätten, Spielhallen
  • Verbotenes Rauchen in der Öffentlichkeit, Konsumcannabis
  • Beharrliche Wiederholung als Straftat (§ 27 JuSchG)
  • Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
  • Zulässigkeit der Internetrecherche, Auswertung sozialer Medien
  • Durchführung und Dokumentation von Jugendschutzkontrollen
  • Zulässigkeit von Testkäufen durch jugendliche Personen
  • Gerichtssichere Dokumentation von Kontrollen und Testkäufen
  • Jugendliche Personen als Zeugen?
  • Bußgeldbescheide gegen Veranstaltende, Gewerbetreibende und ihre Mitarbeitenden (§§ 9, 14 OWiG)
  • Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen als Auffangtatbestand (§ 130 OWiG)
  • Bußgeldbescheide gegen juristische Personen (§ 30 OWiG)
  • Zumessung der Geldbuße (§ 17 Absatz 3 OWiG)
  • Anwendung des Bußgeldkataloges Baden-Württemberg
  • Vorteilsabschöpfung durch die Geldbuße bei Gewerbetreibenden (§17 Absatz 4 OWiG)
  • Pflichtmitteilung an das Gewerbezentralregister (§ 149 GewO)
  • Pflichtmitteilung an die Ausländerbehörde (§ 87 AufenthG)
  • Vertretung der Behörde vor dem Amtsgericht (§ 76 OWiG)
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§§ 7, 8 JuSchG)

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Ordnungs- und Gewerbeämtern, Polizei- und Kontrollbehörden sowie alle, die mit der Überwachung des Jugendschutzes in Verkaufsstätten, Gaststätten oder Spielhallen befasst sind.

Veranstalter

VWA Freiburg

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Online-Anmeldung
Hier erfahren Sie noch mehr:
Mitarbeiter
Organisatorisch zuständig
Nilgün
Bortoli
0761 38673-14
Nachricht schreiben
Mitarbeiter
Inhaltlich zuständig
Christian
Heinrich
0761 38673-15
Nachricht schreiben
VWA Logo

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Kontakt
Social Media
ZDF Zertifikat
© 2026 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.