Die Personalauswahl im öffentlichen Dienst ist geprägt durch das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG und weitere arbeits-, beamten- und personalvertretungsrechtliche Vorgaben. Anforderungen an Transparenz, Gleichbehandlung und eine nachvollziehbare Dokumentation sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Rechte der Bewerber.
Das Seminar betrachtet das Stellenbesetzungsverfahren entlang seines gesamten Ablaufs: vom Anforderungsprofil über die Auswahl und Dokumentation bis zur Beteiligung der Personalvertretung und Information der Bewerber. Dabei werden auch das AGG, die Rechte schwerbehinderter Menschen sowie Besonderheiten bei konkurrierenden Beamt und Tarifbeschäftigten berücksichtigt.
Im Mittelpunkt stehen die Informations-, Kontroll- und Beteiligungsrechte der Personalvertretung. Anhand typischer Fallkonstellationen wird aufgezeigt, welche Prüfungsmöglichkeiten bestehen, wo die Grenzen der Mitbestimmung liegen und welche Folgen Verfahrensfehler haben können.
Etappe 1: Vom Anforderungsprofil bis zum Besetzungsvorschlag
Etappe 2: Personalvertretungsrechtliche Beteiligung
Etappe 3: Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Sie erhalten einen fundierten Überblick über den Ablauf von der Stellenausschreibung und Erstellung des Anforderungsprofils bis zur Auswahlentscheidung und abschließenden Besetzung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rolle der Personalvertretung. Sie lernen, Auswahlentscheidungen und Verfahrensabläufe rechtlich einzuordnen, Informations- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen und mögliche Fehler im Auswahlverfahren zu erkennen.
Mitglieder von Personalvertretungen sowie Mitarbeiter aus Personalverwaltungen, die mit Stellenausschreibungen, Auswahlentscheidungen und Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst befasst sind.
VWA Karlsruhe
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