Die standesamtliche Praxis bleibt nicht ohne Beurkundungsfehler. In diesem Seminar geben wir Ihnen einen Überblick, was das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigen kann und welche Personenstandseinträge nur durch gerichtliche Anordnung berichtigt werden können.
Dieses Seminar richtet sich an alle Standesbeamte/-innen und Mitarbeiter/-innen in den Standesämtern, um folgerichtig beurteilen zu können, ob eine Berichtigung des unrichtigen Personenstandseintrags durch das Standesamt selbst oder nur durch gerichtliche Anordnung möglich ist. Auch hierbei ist die untere Rechtsaufsichtsbehörde zu beteiligen.
Standesbeamte/-innen mit und ohne Erfahrung, sowie Mitarbeiter/-innen, welche bei Erst- und Folgebeurkundungen mit der Problematik eines unrichtigen Eintrags konfrontiert werden und folge- und sachgerecht entscheiden müssen
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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