Das Verhältnis von Steuer- und Insolvenzrecht ist nicht abschließend definiert. In der Konkursordnung galt noch „Steuerrecht vor Insolvenzrecht“. In der der Insolvenzordnung gilt der Grundsatz Insolvenzrecht geht vor Steuerrecht. Trotzdem gibt es auch in der Insolvenzordnung nur wenige Vorschriften, die sich mit diesem Spannungsverhältnis befassen. Das Seminar will daher hier auf der Grundlage der Gesetze, der Rechtsprechung und der aktuellen Literatur die notwendige Rechtssicherheit vermitteln. Vordrucke und Formulierungsvorschläge werden zur Verfügung gestellt.
Sicherheit mit den Formalien und im Umgang mit Insolvenzverwaltern bei kommunalen Steuern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Mitarbeitende in der Kasse, Vollstreckung/Beitreibung und Steuerämtern/-abteilungen, Prüfungsämtern.
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