VWA Logo

HYBRID-SEMINAR: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht in der Praxis – Für Staatsangehörigkeitsbehörden

Produktnummer
2027-1938SH
Hybrid
HYBRID-SEMINAR: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht in der Praxis – Für Staatsangehörigkeitsbehörden
Personenstandswesen
Termin
27.04.2027
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
288,00 EUR
Dozent
Wolfgang
Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.

Das RuStAG vom 22.07.1913 wurde durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 15.07.1999 abgelöst, das am 01.01.2000 in Kraft trat und das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in wesentlichen Punkten verändert hat. So wurde u. a. ein Erwerbstatbestand für die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern eingeführt sowie Erleichterungen bei der Einbürgerung (Herabsetzung der Einbürgerungsfrist von bisher 15 auf 8 Jahre). Seit der Reform von 1999 wurde das StAG mehrfach geändert, u.a. auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.2024, das am 27.06.2024 in Kraft getreten ist. Manche Rechtsprobleme wurden durch die Gesetzesänderungen geklärt, andere neu geschaffen; dies gilt auch für die letzte Änderung des StAG durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.2024.
Vor allem die durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.2024 aufgeworfenen Rechtsprobleme sollen in diesem Seminar behandelt werden.

Inhalte

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt eines/einer Deutschen (§ 4 Abs. 1 StAG)
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt als Kind ausländischer Eltern (§ 4 Abs. 3 StAG)
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach § 10 StAG
    • Geklärte Identität
    • Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
    • Unterhaltsfähigkeit
    • Unbescholtenheit
    • Gewöhnlicher/rechtmäßiger Aufenthalt
    • Sprachkenntnisse
  • Ausschlussgrund des § 11 StAG
  • Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung (§ 35 StAG)
  • Statusfeststellung (§ 30 StAG)

Ihr Nutzen

Den Teilnehmenden wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick in verschiedene Bereiche des Staatsangehörigkeitsrechts gegeben, die in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
Mit den Teilnehmenden werden Fallbeispiele zu allen Themenbereichen besprochen.

Zielgruppe

Beschäftigte der Staatsangehörigkeitsbehörden und Regierungspräsidien

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Online-Anmeldung
Lade Verfügbarkeit...
Kein passender Termin?
Sie können sich vormerken lassen. Wir melden uns sobald neue Termine zur Verfügung stehen.
Inhouse Veranstaltung
Führen Sie dieses Seminar exklusiv an Ihrem Wunschort, zu Ihrem Wunschtermin durch.
Hier erfahren Sie noch mehr:
Mitarbeiter
Organisatorisch zuständig
Lisa
Zwick
0711 21041-15
Nachricht schreiben
Mitarbeiter
Inhaltlich zuständig
Sarah
Frankenhauser-Hösl
0711 21041-29
Nachricht schreiben
VWA Logo

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Kontakt
Social Media
ZDF Zertifikat
© 2026 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.