Außerunterrichtliche Betreuungsangebote für Schulkinder an Grundschulen werden i.d.R. von Kommunen, Elternvereinen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Sie erfolgen in enger Kooperation mit der Schule und sollen Schüler mit Bildungs- und Freizeitangeboten fördern und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Betreuungskräfte im Offenen Ganztag haben neben ihren pädagogischen Aufgaben auch die Verpflichtung, an Stelle der Eltern die von ihnen betreuten Kinder vor Gefahren zu schützen. Unfälle mit Kindern können passieren, ob in der Gruppe beim Spiel, beim Toben auf dem Schulhof oder bei einem Ausflug. Wenn ein Kind verletzt wird, kommt automatisch die Frage: Hätte das nicht verhindert werden müssen? Aber muss man die Kinder ständig überwachen, stets hinzuspringen, wenn Gefahr droht? Darf, oder muss man ihnen sogar einen Freiraum lassen, damit sie sich ausprobieren, eigene Erfahrungen machen können und lernen, mit Gefahren umzugehen?
In der Fortbildung erarbeiten wir anhand von Beispielfällen Kriterien für die Aufsichtspflicht und beleuchten zivil-, versicherungs- und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern. Dabei gehen wir besonders auf Fragestellungen aus der Praxis, Erfahrungen und ggf. Ängste der Teilnehmenden ein.
Leitungskräfte und Mitarbeitende in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern
VWA Karlsruhe
Darüber hinaus kann nach Bedarf auf weitere Rechtsfragen aus der Praxis der Ganztagsbetreuung eingegangen werden, etwa auf den Datenschutz oder die Betreuung von Kindern mit chronischen Krankheiten.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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