Dieses interdisziplinäre Seminar klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Aufenthalt besteht, ob und wann eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II und dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren sind.
Damit wird eine richtige Beratung der entsprechenden Klientel gewährleistet. Für neu zugewanderte oder geflüchtete Menschen gelten in Deutschland verschiedene Regelungen des Migrations- aber auch des Leistungsrechts.
Durch umfangreiche gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren ist die Gesamtproblematik sehr komplex geworden. Weitere gesetzliche Änderungen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge über eine Beschäftigung sind Anfang des Jahres 2020 in Kraft getreten.
Dazu kommt jetzt auch noch ein Chancenaufenthaltsrecht für Geduldete und die Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Es werden aktuelle Grundkenntnisse des Migrationsrechtes vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Kursteilnehmer*innen einen Überblick über rechtliche Besonderheiten im und nach Abschluss des Asylverfahrens von Flüchtlingen als Schwerpunktthema.
In der Praxis werden Sachbearbeiter*innen auch oft mit der Frage konfrontiert, was für konkrete Auswirkungen der Bezug von bestimmten Leistungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status von Ausländern bis hin zur Einbürgerung hat.
Das reine Leistungsrecht steht in diesem Seminar nicht im Vordergrund.
Einführung in das Migrationsrecht
Status während des Asylverfahrens
Status nach Abschluss des Asylverfahrens
Aufenthaltstitel nach dem AufenthG
Humanitäre Aufenthaltstitel und Aufnahme aus Krisengebieten
Familiennachzug
verschiedene Duldungsarten wie Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
Statuswechsel: von der Aufenthaltsgestattung/Duldung bis zum Aufenthaltstitel
Lebensbedingungen mit unterschiedlichem Status (Sozialleistungen, Erwerbstätigkeit, Integrationskurs etc.)
Abgrenzung der Leistungssysteme SGBII/AsylbLG für Ausländer/-innen
Auswirkungen von öffentlichen Leistungen/Mitteln, Schulden, Insolvenzen etc. auf den Aufenthaltsstatus von Ausländer*innen bis hin zur Einbürgerung
Verpflichtung zum Integrationskurs im Rahmen einer EGV nach § 15 SGB II, ausländerrechtliche Auswirkung bei Nichtteilnahme mit Sanktions-möglichkeiten,Umgang mit Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG
Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG
Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit beschleunigtem Fachkräfteverfahren
Bleiberecht für Geduldete – Chancen-Aufenthaltsrecht“
Ukraine Massenzustrom-Richtlinie
Mittel und Wege zu einer optimalen Kooperation zwischen Leistungsbehörden und Ausländer-ämtern unter Beachtung des Datenschutzes
Mitarbeiter:innen von Jobcentern, Optionskommunen/Sozialämtern/Ausländerbehörden, Sozialleistungsträgern (SGB II/AsylbLG), Beratungsstellen für Ausländer:innen (auch Ehrenamtliche), Jugendämtern.
Ebenso auch Schuldnerberater:innen, Integrationsbeauftragte, Flüchtlings- bzw. Integrationsmanager *innen und Integrationssozialarbeiter*innen.
VWA Karlsruhe
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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