Die Seminarteilnehmer:innen können sozialrechtliche (Dauer-)Verwaltungsakte aufheben und zu Unrecht gewährte Leistungen zurückfordern. Sie kennen das System und die Voraussetzungen des Kostenersatzes bei rechtmäßiger und rechtswidriger Hilfegewährung.
Seminarinhalte:
Lehrgespräch, Diskussion, Fallbearbeitungen
Mitarbeiter:innen in den Sozialabteilungen der Kommunalverwaltungen.
VWA Karlsruhe
Der Grundsatz, wonach Sozialhilfe verlorener Zuschuss ist, kann bei Leistungsmissbrauch nicht gelten. Zu Unrecht gewährte Leistungen sind vom Berechtigten zu erstatten. Daneben sieht das Gesetz Kostenersatzansprüche gegenüber Vertretern und Erben des Leistungsberechtigten sowie bei sozialwidrigem Verhalten vor.
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