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Rückforderung und Kostenersatz von Sozialhilfeleistungen SGB XII – Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten
Soziale Leistungen der Kommunen

Rückforderung und Kostenersatz von Sozialhilfeleistungen SGB XII – Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten

Produktnummer
2026-63336K
Präsenz
Termin
02.-03.11.2026
09:00-16:45 Uhr
Ort
VWA Karlsruhe
Kaiserallee 12E
76133
Karlsruhe
Gebühren
598,00 EUR
Dozierende
Jürgen
Maximini
Dozent im Studiengebiet "Recht der sozialen Sicherung", Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

Lernziele

Die Seminarteilnehmer:innen können sozialrechtliche (Dauer-)Verwaltungsakte aufheben und zu Unrecht gewährte Leistungen zurückfordern. Sie kennen das System und die Voraussetzungen des Kostenersatzes bei rechtmäßiger und rechtswidriger Hilfegewährung.

Seminarinhalte:

  • Rücknahme rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakte
  • Aufhebung von Dauerverwaltungsakten
  • Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht gewährten Leistungen
  • Kostenersatz durch den Vertreter des Leistungsberechtigten
  • Kostenersatz durch den Verursacher der Leistungsgewährung
  • Kostenersatz bei sozialwidrigem Verhalten
  • Kostenersatz durch den Erben
  • Kostenersatz bei Doppelleistungen
  • Einschränkung und Aufrechnung von Leistungen

Methodik

Lehrgespräch, Diskussion, Fallbearbeitungen

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen in den Sozialabteilungen der Kommunalverwaltungen.

Veranstalter

VWA Karlsruhe

Zusatzinformationen

Der Grundsatz, wonach Sozialhilfe verlorener Zuschuss ist, kann bei Leistungsmissbrauch nicht gelten. Zu Unrecht gewährte Leistungen sind vom Berechtigten zu erstatten. Daneben sieht das Gesetz Kostenersatzansprüche gegenüber Vertretern und Erben des Leistungsberechtigten sowie bei sozialwidrigem Verhalten vor.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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