VWA Logo
Einsatz des Einkommens für Leistungen nach dem 5. und 7.- 9. Kapitel SGB XII- Kostenbeitrag für ambulante und stationäre Leistungen
Soziale Leistungen der Kommunen

Einsatz des Einkommens für Leistungen nach dem 5. und 7.- 9. Kapitel SGB XII- Kostenbeitrag für ambulante und stationäre Leistungen

Produktnummer
2026-63331K
Präsenz
Termin
24.09.2026
09:00-16:45 Uhr
Ort
VWA Karlsruhe
Kaiserallee 12E
76133
Karlsruhe
Gebühren
298,00 EUR
Dozierende
Ines
Amanovic
Sozialamt Stuttgart

Das SGB XII regelt, welche Leistungen in bestimmten Lebenssituationen (z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, besondere soziale Schwierigkeiten, sonstige Lebenslagen [u. a. Blindheit, Bestattungskosten]) nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel erbracht werden. Um trotz der eingetretenen Notlage ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, sind Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen nur in zumutbarem Umfang zum Einkommenseinsatz verpflichtet. Dabei wird eine einheitliche Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) angewendet. Weiter sind ergänzende Regelungen für Leistungen in (teil-)stationären Einrichtungen zu beachten (§ 92 SGB XII),
sowie Besonderheiten bei bestimmten Sachverhalten.

Inhalte

  • Den Seminarteilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen (einschließlich aktueller Rechtsprechung) sowie die Systematik des Einkommenseinsatzes für Leistungen nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel SGB XII vermittelt. Die praktische Anwendung wird anhand von Fall- und Berechungsbeispielen anschaulich dargestellt.
  • Kreis der zum Einkommenseinsatz verpflichteten Personen (§ 19 Abs. 3 SGB XII)
  • Überblick zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
  • Anrechenbares Einkommen (§§ 82 – 84 SGB XII)
  • Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII
  • Zumutbarer Einsatz des Einkommens über bzw. unter der Einkommensgrenze (Kostenbeitrag/ Aufwendungsersatz) nach §§ 87 – 89 und 92 SGB XII mit Berechnungsbeispielen
  • Besondere Sachverhalte und Einsatz des
  • Einkommens in diesen Fällen
  • Verfahrenshinweise

Zielgruppe

Mitarbeitende, die in ihrem Aufgabengebiet mit der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen betraut sind. Insbesondere Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter bei Sozialämtern, die bei der Entscheidung über Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beteiligt sind

Veranstalter

VWA Karlsruhe

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Online-Anmeldung
Hier erfahren Sie noch mehr:
Mitarbeiter
Organisatorisch zuständig
Natascha
Stracke
0721/985 50 26
E-Mail schreiben
Mitarbeiter
Inhaltlich zuständig
Tabea
Adams
0721/985 50 18
E-Mail schreiben
Programm herunterladen
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
VWA Logo
Kontakt

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Social Media
ZDF Zertifikat
© 2025 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.