 
Vorsicht Fallstrick: Haftungsfalle für Gebäude vor 1995 Im April 2020 wurde vom Umweltbundesamt (UBA), Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die „(…) Leitlinie für Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden (…)“ herausgegeben. Diese kann vom Grundsatz her auf Gefahrstoffe anderer Art übertragen werden, z.B. Blei in alten Lackierungen, Formaldehyd in Holzspanplatten oder aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in schwarzen, bituminösen Klebern von Parkett. Nach der Landesbauordnung hat der Gebäudeeigentümer dafür Sorge zu tragen, dass seine baulichen Anlagen so errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung – insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen – nicht gefährdet werden.
Das Web-Seminar gibt Hinweise zur Absicherung bei der Planung und Bauüberwachung für die Revitalisierung von Gebäuden im Bestand, Vermietung/Verpachtung und/oder Verkauf.
VWA Freiburg
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de
