Bei ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen stellen sich im Zusammenhang mit der Entschädigung häufig Fragen zu den Themen: Wie hoch kann und darf die Entschädigungsleistung für den Feuerwehrdienst (Übungen, Einsatz oder Brandsicherheitswachen) sein. Was muss beachtet werden, wenn eine pauschale Regelung zu diesen Entschädigungen erfolgen soll und wie sehen die dazu notwendigen Satzungsregelungen auf der Basis des § 16 Feuerwehrgesetz (FwG) in Bezug auf Pauschalierung von Verdienstausfall und Auslagen aus.
Ebenso wird in diesem Seminar behandelt, wie eine Pauschalierung des Personalkostenersatzes im Sinne des § 34 Abs. 5 S. 2 FwG erfolgt und wie diese Satzung gefasst werden sollte. Praxisbeispiele mit Musterberechnungen und Satzungsmustern sorgen für einen guten Praxisbezug.
VWA Freiburg
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