Im Bereich des Beitragsrechts erfährt das Recht ständig Veränderungen. Mit der KAG-Novelle vom 17.03.2005 war das Erschließungsbeitragsrecht zum 01.10.2005 in Landesrecht übernommen worden. Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 wurde das Kommunalabgabengesetz erneut punktuell geändert. Inzwischen beschäftigt sich auch die Rechtsprechung mit dem seit 2005 landesrechtlich geregelten Erschließungsbeitragsrecht intensiver.
In diesem Seminar steht die aktuelle Rechtsprechung im Vordergrund. Neben der Rechtsprechung des VGH Mannheim ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der übrigen Oberverwaltungsgerichte zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht z. T. auch auf die Rechtslage im Lande übertragbar. Im Anschlussbeitragsrecht sind nur wenige neue Gerichtsentscheidungen ergangen. Im Vordergrund des Seminars stehen deshalb neben der aktuellen Rechtsprechung Beispielsfälle aus der kommunalen Praxis.
VWA Freiburg
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