Erstmals für das Haushaltsjahr 2025 ist nach § 95a GemO von Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträgern wie Eigenbetrieben, Sonderrechnungen, Beteiligungen in privater Rechtsform u. Ä. ein Erweiterter Beteiligungsbericht (EBB) zu erstellen. Die Norm sieht eine Befreiungsmöglichkeit vor, soweit bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Sie erhalten einen Überblick über den Erweiterten Beteiligungsbericht und können prüfen, ob Sie von der Befreiungsregelung profitieren können.
Mitarbeitende aller Gemeinden und Landkreise, die prüfen müssen, ob Sie einen Erweiterten Beteiligungsbericht erstellen müssen (z.B. Mitarbeitende der Kämmerei bzw. Beteiligungsverwaltung).
VWA Karlsruhe
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