Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen Baden-Württemberg (NKHR, Kommunale Doppik) ist mit dem Auslaufen der Übergangsfrist seit dem Jahr 2020 das alleinige System der Planung- und Rechnungslegung der Kommunen in Baden-Württemberg.
Nach Jahren der Pilotierung, der Verabschiedung der Rechtsgrundlagen (GemO, GemHVO, VwV Produkt- und Kontenrahmen) sowie der Einführung über eine mehrjährige Übergangsfrist, ist die Kommunale Doppik, u.a. auch durch diverse landesweite Leitfäden und nun jahrelanger kommunalen Praxis zu einem komplexen System ausgeprägt.
Dies macht es erforderlich, insbesondere Neu- und Quer-/Seiteneinsteigende eine Hilfestellung für den Umgang mit der Kommunalen Doppik an die Hand zu geben.
• Ziele und Neuerungen des NKHRs
• Gesetzliche Grundlagen, Produktplan Baden-Württemberg
• Strömungsgrößen Einzahlung/Ertrag/Leistung, Auszahlung/Aufwand/Kosten
• HH-Satzung, HH-Plan, Gesamtergebnis-/Gesamtfinanzhaushalt, HH-Ausgleich, Teil-HH, Budgetierung, Verfahren zur HH-Erstellung, Interpretation von Gesamtergebnis-/Gesamtfinanzhaushalt.
• Vorläufige HH-Führung, Planabweichungen, über-/außerplanmäßige Ausgaben, Nachtragshaushalt
• Der Kommunale Jahresabschluss: Verfahren der Aufstellung, Bestandteile des Jahresabschlusses und deren Inhalte (inkl. Anhang und Anlagen) und Rechenschaftsbericht
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und der Zusammenhänge des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens Baden-Württemberg (NKHR, Kommunale Doppik).
(Neue) Beschäftigte von Kommunalverwaltungen, die mit Aufgaben des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) und der Buchführung betraut sind. Gleichermaßen angesprochen sind Mitarbeitende der Kämmereien, der Kassen und der Steuerämter, aber auch Mitarbeitende aus Fachämtern, die Aufgaben aus den genannten Bereichen erfüllen.
VWA Karlsruhe
Das Modul 1 kann unabhängig von den anderen beiden Modulen 2 und 3 des Kompaktlehrgangs gebucht werden.
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