Insbesondere das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Verwertungsregelungen des § 29 StVG haben sich in den letzten Jahren in der Anwendung durch Auslegungen in der Rechtsprechung weiterentwickelt. Das Seminar wird sich mit den Umsetzungen in die Praxis beschäftigen. In den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe wird das Hauptaugenmerk auf der Anwendung des § 2a Abs.5 StVG liegen.
Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind.
VWA Karlsruhe
Die Teilnehmenden werden gebeten bis zwei Wochen vor Seminarbeginn inhaltliche Wünsche oder Problemfälle an den Dozenten unter fahrerlaubnisrecht@gmx.de anzumelden.
Material
StVG, FeV
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