Mit der zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Reform des Polizeigesetzes Baden-Württemberg wurden die Rechtsgrundlagen für aufenthaltsrelevante Maßnahmen nach §§ 30 bis 32 PolG neu geregelt. Eine wesentliche Neuerung ist § 30a PolG, der die polizeilichen Befugnisse bei häuslicher Gewalt neu fasst.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Neuregelungen und behandelt insbesondere den Wohnungsverweis sowie Rückkehr-, Betretungs-, Kontakt- und Annäherungsverbote. Sie erfahren, welche Eingriffsschwellen und Anordnungsbefugnisse gelten, welche Fristen zu beachten sind und wie sich § 30a PolG zum Gewaltschutzgesetz verhält. Darüber hinaus werden Fragen der Datenverarbeitung sowie die Regelungen zur elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes nach § 32 PolG behandelt.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden sowie weitere Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die mit der Anwendung des Polizeigesetzes und aufenthaltsrelevanten Maßnahmen befasst sind und sich mit den Neuregelungen der §§ 30 bis 32 PolG vertraut machen möchten.
VWA Freiburg
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