Das neue Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg wird mit der Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg ab 2022 in wesentlichen Punkten geändert. Dadurch soll der gesamte Prozess der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Dienstreisen, das heißt die Beantragung der Reise, die Genehmigung durch die oder den Vorgesetzten, die Abrechnung und die Bearbeitung des Erstattungsantrags für alle am Prozess beteiligten Personen spürbar erleichtert werden.
Anschauliche Vermittlung der neuen Rechtsgrundlagen, um eine korrekte Reisekostenabrechnung erstellen zu können.
Ebenso wird den Seminarteilnehmer:innen die Möglichkeit gegeben, Fragen aus der Praxis gemeinsam mit dem Dozenten zu erörtern.
Das Seminar ist für Bearbeiter:innen bestimmt, die sich neu mit dem Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg befassen.
VWA Karlsruhe
Die Teilnehmer:innen werden gebeten, die aktuelle Fassung des Landesreisekostenrechts mitzubringen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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