Die Berechnung des tariflichen Urlaubsanspruchs von Arbeitnehmern:innen bedarf der Heranziehung von zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts.
Die Regelungen zur Berechnung des Urlaubsanspruchs von Beamten:innen in Baden-Württemberg erfordern fundierte Kenntnisse der nunmehr überarbeiteten Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung.
Vorwiegend Sachbearbeiter:innen in Personalverwaltungen, die u. a. auch mit den zum Teil sehr komplexen Fragen der Urlaubsberechnung beschäftigt sind.
VWA Karlsruhe
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