Seit 2017 erfuhr das SGB IX eine umfassende, inzwischen in rechtlicher Hinsicht abgeschlossene Reform in mehreren Stufen, damit einhergehend wurde auch das Arbeitsrecht für schwerbehinderte Menschen angepasst und durch eine Reihe von Gerichtsurteilen im Detail ausgestaltet.
Im Seminar werden neben einem systematischen Überblick über die bei der Personalauswahl – insbesondere im öffentlichen Dienst – zu beachtenden Regeln auch die besonderen Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und (schwer-)behinderten Arbeitnehmern erläutert. Insbesondere zu Problemschwerpunkten werden wichtige Gerichtsentscheidungen aufgegriffen, ausgewertet und anhand weiterer Fallbeispiele erläutert.
Das Seminar will im Einzelnen über die Besonderheiten und Rechtsregeln informieren, die für Arbeitsverhältnisse mit behinderten und schwerbehinderten Menschen gelten
Personalverwaltungen und -leitungen in allen Sparten.
VWA Karlsruhe
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