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Umgang mit ausländischen Eheschließungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Umgang mit ausländischen Eheschließungen

Produktnummer
2026-47
Präsenz
NEU
Termin
16.06.2026
09:00–16:30 Uhr
Ort
Präsenz
Heinrich-Lanz-Str. 19-21
68165
Mannheim
Gebühren
290,00 EUR
Dozent
Alfred
Wollensak

Für Mitarbeiter von Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter, Ausländerbehörden und Standesämter

„Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für beide #Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde“.

Diese Definition des Auswärtigen Amtes stellt die für die Ehe-Anerkennung zuständigen Behörden regelmäßig vor große Herausforderungen. Wie geht man mit verdächtigen Urkunden um? Wie sieht es bei Ehen mit Minderjährigen aus? Wie sind Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe und Zeitehe zu behandeln?

Dies sind nur einige Themen, die in dem Seminar behandelt werden. Sie erhalten einen Überblick der Rechtsgrundlagen und behandeln zahlreiche Fälle aus der Praxis. Selbstverständlich wird auch auf Fragen und Fälle aus den Kreisen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingegangen.

Inhalte

  • Verdächtige Urkunden, Legislation, Haager Apostile-Übereinkommen

  • Auslandsehe im Inland, Konsulatsehe

  • Klassische Auslandsehe im Ausland

  • Historische Formen, wie Ferntrauung, Stahlhelmtrauung

  • Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe, Zeitehe, ordre public

  • Eheschließung mit Minderjährigen

  • Fragen und Fälle der Teilnehmer/innen

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen der Standesämter, Ausländerbehörden, Bürgerbüros, Einbürgerungsbehörden, die mit der Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung konfrontiert sind.

Veranstalter

VWA Rhein-Neckar e.V.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die VWA Rhein-Neckar e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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