Berufstätige, die mit KI arbeiten, sollen sicher und verantwortungsvoll mit ihr umgehen können.
Nach Art. 4 der Verordnung müssen Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über KI-Kompetenz verfügen, dabei sind „…ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen…“.
In diesem Sinne bietet die Veranstaltung eine erste Orientierung über die Zielsetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die von der KI-VO der EU gesetzt werden und die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen.
Organisatorisch Verantwortliche für den Umgang und Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz (KI)
VWA Karlsruhe
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