Ab dem 01.07.2026 treten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste (QPR ambulante Pflege Teil 1a) in Kraft. Teil 1a ist die Grundlage für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.
Mit Inkrafttreten der neuen QPR ambulant verändern sich Inhalte, Schwerpunkte und die Bewertung der Prüfung. Ebenfalls zum 01.07.2026 tritt die Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant (QDVA) in Kraft. Darin ist festgelegt, wie Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegedienste veröffentlicht werden.
Auf Basis der Vorgaben aus den neuen QPR ambulant und der neuen QDVA sowie weitere gesetzlicher Regelungen erhalten die Teilnehmer/innen z. B. einen Überblick über:
Sie erhalten einen grundlegenden Überblick über die neuen Vorgaben zur externen Qualitätssicherung im SGB XI. Sie erhalten Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung der neuen Vorgaben in ihren Diensten.
Führungskräfte von ambulanten Pflegediensten, insbesondere Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragte
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