Zum 1. Juli 2026 ändert sich das Polizeigesetz Baden-Württemberg. Sowohl der Gefahrenbegriff als auch die Eingriffsschwellen für einen Wohnungsverweis und ein Rückkehrverbot haben sich wesentlich verändert. Zudem wurde eine Standardermächtigung für ein Annäherungs- und Kontakt- sowie Betretungsverbot in Fällen von Stalking und für Schutzmaßnahmen für Betroffene, welche keinen gemeinsamen Haushalt führen, geschaffen. Weitere neue Aufgaben wie die Befugnis, einen Beschluss über das Familiengericht zu beantragen, und eine Beratungsverpflichtung für Täter wurden geschaffen. Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen Regelungsinhalte und die Abgrenzung der Zuständigkeit von Ortspolizeibehörde und Polizeivollzugsdienst und ermöglicht einen kritischen Austausch über die anstehenden Herausforderungen für die Sachbearbeiter im Bereich häusliche Gewalt.
Überblick über die rechtlichen Änderungen ordnungsrechtlicher Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Stalking
Leitungen und Sachbearbeiter/-innen der Ordnungsämter
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