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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in öffentlichen Gebäuden – eine Pflichtaufgabe des Betreibers
Liegenschaften, öffentliche Einrichtungen

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in öffentlichen Gebäuden – eine Pflichtaufgabe des Betreibers

Produktnummer
2026-2947SP
Präsenz
NEU
Termin
23.11.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozent
Theo
Karmann
Fachbüro für Immobilienmanagement, Oberstaufen

Notfallorganisation in öffentlichen Gebäuden ist mehr, als das Aufhängen von Flucht- und Rettungsplänen.
Den gesetzlichen Grundlagen (ArbSchG §10, DGUV Information und ASR A2.2) entsprechend, muss in einem Betrieb eine Brandschutzorganisation erstellt und ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern vom Betreiber bestellt sein. Diese müssen in der Lage sein, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die evtl. notwendige Evakuierung zu betreuen. Das Seminar vermittelt den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz, sowie Hinweise zur Notfallorganisation und Evakuierung nach ArbSchG. 

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Regelwerke zum betrieblichen Brandschutz, Brandschutzorganisation und den Brandschutzhelfern
  • Betreiberverantwortung, Unternehmerverantwortung
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ASR A2.2, VerStättV, DGUV Informationen – Was wird gefordert?
  • Zuständigkeiten, Organisationspflichten – Wer ist zuständig?
  • Haftung und Verantwortung – Wer haftet für was?
  • Brandursachen und Verbrennungsvorgang
  • Prinzipien des Löschens
  • Verhalten im Brandfall, Löschmittel, Feuerlöscher
  • Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz
  • Flucht- und Rettungswege
  • Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Brandgefährdung
  • Brandschutzhelfer – Was sind die Aufgaben und wie viel Brandschutzhelfer sind zu bestellen?
  • Alarmplan und Brandschutzordnung – Was sind die Inhalte
  • Flucht- und Rettungsplan – Worauf ist zu achten?
  • Jährliche Unterweisung der Beschäftigten und Gebäudeverantwortlichen – Was ist zu unterweisen?
  • Funktion der technischen Brandschutzeinrichtungen – Was sind die Prüffristen?
  • Instandhaltung und Prüfung von technischen Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufgaben der Evakuierungshelfer (ArbSchG §10) im Notfall – Worauf muss ich achten?
  • Notfall- und Räumungskonzept – Aufbau der Notfallorganisation
  • Dokumentation – Ein unverzichtbarer Nachweis zur Haftungsbeschränkung
  • Erfahrungsaustausch aus der Praxis

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus den Fachbereichen kommunales Gebäudemanagement sowie Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Hausmeister/-innen

Zusatzinformationen

Der Veranstaltungsbesuch kann als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung angerechnet werden. Im Seminar werden zusätzliche Inhalte zur Betreiberverantwortung „Brandschutz“ vermittelt. Die betriebliche Unterweisung vor Ort erfolgt durch den Betreiber.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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