Teil 1:
Allgemeine Einführung und rechtlicher Kontext
Zielgruppe für das Integrationsmanagement
Wesentliche Änderungen zur bisherigen VwV 2017 bis 2022
Aufgaben des Integrationsmanagements
Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse
Teil 2:
Fachgespräche
Teil 3:
Gemeinsame Bewertung und Abgleich mit den Zielen des IntMa
Es liegt im besonderen Interesse des Landes, die Kommunen bei der Integration geflüchteter Menschen durch frühzeitige und nachhaltige Orientierung und Teilhabe in der Anschlussunterbringung zu unterstützen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu fördern. Hierzu hat das Land im Jahr 2017 mit den kommunalen Landesverbänden den Pakt für Integration abgeschlossen. Das Integrationsmanagement als Kernstück des Paktes wurde mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 6. Juni 2023 zwischenzeitlich verstetigt und inhaltlich und an die Ziele des Koalitionsvertrages und an die Empfehlungen des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2021 angepasst. Die damit einhergehenden weitreichenden strukturellen und inhaltlichen Veränderungen sollen den Integrationsmanagenden und den an der Integration geflüchteter Menschen beteiligten Akteuren aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vermittelt werden. Dabei sollen auch die Intention und das Zuwendungsziel nochmals aufgezeigt und anhand von kommunalen Beispielen die bisher erreichten Ergebnisse analysiert und bilanziert werden.
Mitarbeitende im Integrationsmanagement, Beschäftigte der Kommunen auf dem Gebiet der Anschlussunterbringung sowie kommunale Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte
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