Aufnahme
Unterbringung
Soziale Beratung und Betreuung
Anschlussunterbringung
Exkurs: Pakt für Integration
Ziel des Webinars ist es, die gesetzlichen Regelungen und deren Folgen für die Aufnahmebehörden zu vermitteln. Dazu gehören Ausführungen über den Kreis der aufzunehmenden Personen, Erläuterungen zu den räumlichen Mindeststandards, zu Aufenthaltsdauer, Leistungsgewährung, Kostenerstattung des Landes und Anschlussunterbringung. Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist Aufgabe der Stadt-und Landkreise in Baden-Württemberg. Die Mitarbeiter:innen der zuständigen Behörden stehen dabei im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung, der Auskömmlichkeit der Kostenerstattung des Landes und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Einrichtungen in der Bevölkerung.
Mitarbeiter/-innen der mit der Flüchtlingsunterbringung befassten Behörden der Stadt- und Landkreise; Flüchtlingssozialdienste und ehrenamtliche Betreuer/-innen
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