Im Seminar wird der Einsatz des Vermögens in der Sozialhilfe nach dem SGB XII unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und der Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg thematisiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Leistungen gegen Aufwendungsersatz und als Darlehen behandelt.
Mitarbeiter/-innen, die mit der Bearbeitung der sich aus dem Rechtsgebiet ergebenden Aufgaben betraut sind
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