Das LIFG räumt allen Personen den freien Zugang zu amtlichen Informationen ein. Das Aktengeheimnis ist seit 2016 Vergangenheit. Lediglich schützenswerte Inhalte müssen nicht offengelegt werden. Erfahren Sie mehr über die Grundsätze und die praxisgerechte Anwendung des Gesetzes.
Kennenlernen und Anwenden der einschlägigen Rechtsnormen; effektive Bearbeitung von Anträgen.
Mitarbeitende, die Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bearbeiten, und alle, die sich für Informationsfreiheit interessieren.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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