Bedienstete von Verwaltungsbehörden müssen die richtige Ausführung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften überwachen. Oftmals werden diese aber in der Praxis nicht eingehalten. Vielmehr liegt ein Tatbestand vor, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ziel dieses Seminars soll daher sein, die Grundlagen der Bußgeldvorschriften des Bauordnungsrechts kennenzulernen. Zudem lernen Sie wie man Bußgeldverfahren gegen die am Bau Beteiligten richtig durchführt und welche Maßnahmen bzw. Geldbußen nach dem Bußgeldkatalog angebracht sind.
Ziel des Seminars ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über die zahlreich vorgesehenen Änderungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen.
Bedienstete von Verwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren im Bauordnungsrecht bearbeiten
Am 9.10.2024 ist die „Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung“ in Baden-Württemberg ergangen.
Nachdem die E-Akte im Bußgeldverfahren durch § 110a Absatz 1 Satz 1 OWiG ab 2026 bundeseinheitlich vorgeschrieben ist und Papier- und Mischakten unzulässig werden, ist das Skript bereits für die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr verfasst.
Das Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
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Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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