Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Kennenlernen und Umsetzen der Rechtsvorschriften zur Berechnung der Erfahrungszeit; ggf. unter Einbeziehung des Besoldungsdienstalters (§ 100 Abs. 1 Satz 4 LBesGBW) und der Besoldungsreform 2022
Mitarbeiter/-innen aus Personalverwaltungsstellen und Bezügeabrechnungsstellen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, einen Taschenrechner und das Landesbesoldungsgesetz (LBesGBW) für die Veranstaltung bereit zu legen.
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